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Tagzeiten

Tages-Einteilung (Uhr-Läuten, "Betzeit"-Läuten):
Zu unterscheiden vom reinen Uhr-Schlag, bei dem eine hellere Glocke für die Viertelstunden-Einteilung und eine tiefere für die Stundenschläge mit einem Hammer von aussen angeschlagen und die Glocke selbst nicht bewegt wird.

Beim Uhr-Läuten wird je eine besondere Glocke einzeln ca. 3-5 min. geläutet, d.h. in Schwingungen versetzt, so dass der Klöppel anschlägt (vgl. auch "Technik").

Das Tagzeit-Läuten stammt vom Stundengebet der Klöster, wie es auch im Kloster Kappel a.A. wieder gepflegt wird:
"«Ora et labora» - auch dem mönchischen Grundsatz des Betens und Arbeitens kann nachgelebt werden. Das spirituelle Angebot besteht. Wer es annimmt, ist herzlich willkommen. Zu Tageszeitengebeten und Abendmahlfeiern."
Kappel

Zu Beginn des 7. Jhd. eroberte es auf päpstliche Weisung auch den weltlichen Bereich - und wurde auch nach der Reformation zu den Wochengottesdiensten beibehalten (daher "Betzeit"- Läuten, s.u.). Nach Abschaffung dieser Gottesdienste blieb es reines Uhr-Zeichen, das auch sozial-regelnd wirkte (Arbeitsbeginn, Mittagspause, Feierabend, Feuerwache, Schliessen der Gastlokale ("Polizeistunde")):

In Zürich (Stadt und Landschaft):

Früh-Läuten:
Arbeitsbeginn (4.45 h; 5.00 h; 6.00 h; neuesterdings teilweise 7.00 h; vgl. "Strittiges").

Mittags-Läuten:
11.00 h (seit 1457 "pro pace", aus Dank für die Abwendung der Türkengefahr), "Angelus"(Ave-Maria)-Läuten (ursprünglich als Feierabend-Geläut).

Vesper-Läuten:
15.00 h bzw. 16.00 h, früher 17.00 h (seit 1325). Währenddessen ist dreimal das "Ave Maria" (s.o.) zu beten. Am Grossmünster wurde anschliessend die Feuerglocke geläutet, um an die Sicherung der Herdfeuer zu erinnern. Am Fraumünster: "Stäubli-Läuten", um Weinhäuser zu leeren; danach drohte Busse!

Feierabend-Läuten:
18.00 h ("Sechseläuten"), "da die Tagelöhner Feierabend haben mögen", ursprünglich Complet: 19.00 h oder beim Einnachten, Tagesschluss.




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