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Streitfragen und Probleme bis 1980

In den 70er- und 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts stritt man darüber, ob Ungetaufte zur Konfirmation zugelassen werden könnten, - eine Frage, die erst 1989 von der Landessynode positiv beantwortet wurde ("... sind in der Regel getauft"; vgl. "Regelungen").

tn's Meinung:
Bis dahin war immer als selbstverständlich festgehalten worden, dass die Konfirmation als "Bestätigung und Erneuerung der Taufe" für Nichtgetaufte unsinnig sei, weshalb die - aus gegensätzlichen Gründen - immer zahlreicheren nichtgetauften Konfirmanden dann vor dem oder im Konfirmationsgottesdienst getauft wurden.

- Mit dem nicht unumstrittenen Synodenentscheid versuchte man offenbar der "Erosion der Volkskirche" Rechnung zu tragen.

- Ob man damit nicht erst recht freikirchlichen Argumenten Bahn brach, sei zumindest gefragt.

 
Seit 1920 beschäftigte vor allem das Problem des Konfirmanden-Gelübdes die Gemüter. Um nicht der Heuchelei bei reifemässig überforderten Halbwüchsigen Vorschub zu leisten, verzichtete man in der Kirchenordnung von 1968 auch darauf - ebenso wie auf eine den Unterricht abschliessende "Prüfung".

Der ebenfalls lange diskutierten Forderung nach Herabsetzung des Konfirmanden-Alters (wie z.B. in Deutschland: 12/13-Jährige) mochte man jedoch nicht nachgeben: Es blieb - trotz der dann schwierigen Entwicklungsphase - beim Konfirmationstermin mit Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, also im 15./ 16. Altersjahr.

Auch eine weitere Heraufsetzung des Alters fand bisher keine Mehrheit; - obwohl seit 1990 katholische Gemeinden gute Erfahrungen mit "Firmalter 17" (inzwischen heraufgesetzt auf sogar 18 Jahre!) zu machen begannen - ebenso wie die Genfer Reformierten, die ausserdem die Konfirmation als Bekenntnis-Gottesdienst von der Abschlussfeier trennten (lt. "Ref. Forum" vom 1.6.1990).

Hingegen wurde die Unterrichts-Dauer seit 1954 halbiert: von zwei Jahren (ein Jahr "jüngere", 1/2 Jahr "ältere Unterweisung", dann 1/2 Jahr eigentlicher Konfirmanden-Unterricht) - nach immerhin acht Jahren schulischen Religionsunterrichts - auf ein Jahr mit nominell 60 Stunden - nach mehr und mehr reduziertem Angebot im Rahmen der Schule, - aber immerhin mit kirchlichem "Drittklass-Unterricht" - und inzwischen auch schon "Viertklass-Unterricht" (2006).

Mit der Abschaffung des Oberstufen-Religionsunterrichts im Kanton ZH muss man sich den neuen Gegebenheiten anpassen.


1980 schliesslich fiel mit der Einführung des "Abendmahls auch für Kinder" der ursprünglich zentrale Admissions-Charakter der Konfirmation vollends dahin. -

Es blieb die Feier der Aufnahme in die Erwachsenen-Kirchgemeinde, mit dem Recht, Pate / Patin zu werden; allerdings (im Kt. ZH) noch ohne das kirchliche Stimm- und Wahlrecht zu erhalten. Dies ist aufgrund der staatlichen Gesetzgebung nach wie vor mit der Volljährigkeit mit 18 Jahren verknüpft. (Nach neuen Vereinbarungen zwischen "Kirche und Staat" mag auch das sich ändern).

Die Konfirmations-Feier setzt allerdings bisher immer noch den Besuch des einjährigen Konfirmanden-Unterrichts voraus, der sich vor allem als biblisch-kirchlicher Heimat- und Lebenskunde-Unterricht versteht - und seinerseits an diverse Bedingungen geknüpft ist (vgl. "Regelungen").

Eine weitergehende Entkoppelung von Unterricht und Konfirmations-Feier erprobt neben der Genfer auch die Aargauische Landeskirche: Konfirmation als "Segnungsfeier".




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