| Generell
(Was allen evangelischen Kirchen gemeinsam ist):
 Verkündigung, Persönliches, Gemeinschaft, Begleitung - ausgedrückt in folgendem Ablauf, - wobei der Gottesdienst Gebete, biblische Lesungen, Predigt, Musik - und möglichst gemeinsam gesungene Lieder - umfassen und nicht länger als 45 min. dauern sollte (nach der Erfahrung des Autors):
 
 1. Versammlung bei der Leichenhalle, Beisetzung des Sarges / der Urne, Trauerfeier (=Gottesdienst) in der Kirche / Friedhofkapelle;
 
 oder
 
 2. Trauerfeier in der Kirche / Kapelle, Gang zum Grab, Beisetzung;
 
 oder
 
 3. Trauerfeier in Kirche / Kapelle / Krematorium, während die Urne später (mit oder ohne Begleitung durch Angehörige / eine Pfarrperson) beigesetzt - bzw. in der Schweiz evtl. der Obhut der Angehörigen überlassen wird.
 
 Symbole und Symbol-Handlungen:
 Grabgeläut, Kerzen, Blumen, Kränze;
 Erdwurf, Segensgesten, - Fahnengruss (in der Zürcher Liturgie von 1973 noch abgelehnt!);
 besondere Gottesdienste auf dem Friedhof (vgl. "Totengedenken").
 
 
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