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Beerdigung bei den Reformatoren

Der Glaube an das Fegefeuer wurde abgeschafft, als Konsequenz dann auch die Totenämter und Seelenmessen; vielmehr wurden Trost, Auferstehungs- und Vergebungs-Gewißheit betont.

Andererseits legte man Wert auf ein würdiges Begräbnis; "Verscharren" wurde verurteilt, die Kremation wäre natürlich abgelehnt worden, war aber gar nicht im Blick. - Verbrannt wurden immer noch nur Ketzer (Servet in Genf!) bzw. wurden sie ertränkt (Manz und andere in Zürich!), eben unehrenhaft "hexenmässig" zu Tode gebracht.

Hauptstücke im Begräbnis-Gottesdienst:
Verkündigung der Auferstehung; Freundschafts- und Liebeserweis an dem Toten und seinen Angehörigen; Erinnerung an den eigenen Tod, Ermahnung zur Vorbereitung darauf.

Daher:
Glockenläuten zur Bekanntgabe und als Aufforderung, für den Verstorbenen bzw. die Angehörigen zu beten;

Geleit des Sarges zum Friedhof; öffentliche Beerdigung; Gemeindegottesdienst mit Predigt;

Sterbe- und Vertrauenslieder.

Fürbitte für die Verstorbenen:
(vgl. "Totengedenken - Theologie" und übrige Kapitel bei "Totengedenken")

Von Zwingli und Calvin abgelehnt; Melanchthon nicht dagegen; Bugenhagen unterscheidet erlaubte private Fürbitte und nicht bibelgemässe öffentliche; seitdem wurde sie verschieden gehandhabt.

Auch die Bestattungs-Formel und der Erdwurf (zürcherisch nicht üblich) der Pfarrperson am Grab werden als Fürbitte ("Einsegnung") verstanden; teilweise kommt noch "Aussegnung" des Leichnams (im Haus, in der Kapelle) dazu.

(Neuste Zürcher Überlegungen nehmen das wieder auf; vgl. "Regelungen" und "Totengedenken - Theologie")




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