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Fürbitte - Darbringung - Segnung

Inzwischen bietet auch die Zürcher Kirche die Möglichkeit der "Fürbitte" (in anderen Kirchen "Segnung" bzw. "Darbringung" genannt) statt der Säuglingstaufe:

Kirchenordnung Art. 61d:
"Eltern, die ihr Kind nicht taufen lassen wollen, können es zur Fürbitte in den Gemeindegottesdienst bringen. Das Kirchenbuch enthält dafür geeignete Texte."
(als Anhang veröffentlicht);

ab 1.1.2010 überholt durch den knapperen Art. 48 der Neufassung:

" Art. 48. Eltern, die ihr Kind nicht taufen lassen wollen, können es zur Bitte um
Gottes Segen in den Gemeindegottesdienst bringen."

Statt "Darbringung" oder "Fürbitte" heisst es jetzt "Segnung".

Der Anschein einer "wasserlosen Taufe" und eines "echteren Bekenntnisses" sollte dabei tunlichst vermieden werden. -

Als Folge ergibt sich dann jedenfalls das Problem der "Konfirmation ohne Taufe" bzw. der "Konfirmandentaufe" (deren Bekenntnischarakter zumindest fraglich ist) - (s. bei "Geschichte").




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