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Zürcher Sittenmandate

(Generell zum Thema: HistLexSchweiz)

Schon mit dem "Grossen Mandat" von 1530 wurde vom Rat der Stadt festgelegt, wie der Sonntag zu feiern sei:

Jedermann hat zum Gottesdienst zu gehen.
Geschäfte und Wirtshäuser dürfen erst nach dem Gottesdienst geöffnet werden.

Notwendige (bäuerliche) Arbeiten sollen erlaubt sein, werden aber von Pfarrern bzw. Ältesten beurteilt.

Bis zum Ende des 18. Jhd. wurden die staatlichen Vorschriften immer rigoroser und bezogen sich auch auf Kleidung, Schmuck und privates Leben am Sonntag. Weder Gastmähler noch Spiele noch Theater waren erlaubt. Sogar der Abendspaziergang wurde beargwöhnt. 1779 wurde gar befohlen, das freilaufende Federvieh am Sonntag einzuschliessen.

Die Überprüfung und Durchsetzung solcher rigoristischen Reglementierungen war entsprechend schwierig und wenig erfolgreich. Und von "evangelischer Freiheit gegenüber dem Gesetz", wie sie Jesus gebracht hat und die Reformatoren sie wiederentdeckt hatten, war nichts mehr zu spüren.

Dementsprechend regten sich Kritik und Widerstand, die auch das soziale Gefälle ins Auge fassten: Reiche können bei Übertretung der Vorschriften die Polizeibussen leicht zahlen, die armen Knechte nicht. - Die Pfarrer sollen gute Predigten halten und damit die Leute "locken", statt dass diese zum Gottesdienst befohlen werden.




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