Zürich:

Die Kirchenordnung von 1967 (Suche mit Stichwort) - und entsprechend die Neufassung vom 1.1.2010 - schreibt vor:

Jeden Sonntag ist vormittags Gottesdienst mit Predigt zu feiern, einmal pro Monat darf stattdessen ein Abendgottesdienst gehalten werden.

Zweite Festtage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) sollten gottesdienstlich begangen werden, zumindest mit einem Abendgottesdienst.

Regionale und besondere Gottesdienste sind möglich.

Die Feier des Abendmahls ist in der Kirchenordnung festgelegt: An den Festen sowie an Karfreitag und Bettag. Die ursprünglich vorgeschriebene Abendmahlsfeier am "Vorbereitungs-Sonntag", dem Sonntag vor dem Bettag, wird kaum mehr gehalten - und ist demnach 2009 fallengelassen worden. Dafür soll das Jahr hindurch häufiger Abendmahl gefeiert werden: ca. 12 mal, jedenfalls am 1. Advent und meist während der Konfirmationen, die ab Pfingsten zu halten sind.

(Näheres s. bei "Abendmahl").

Taufen werden im sonntäglichen Gemeinde-Gottesdienst gehalten, Trauungen hingegen seit dem 19. Jhd. am Samstag - quasi "privat". Dennoch sind Trauungen ebenfalls öffentliche Gottesdienste, weshalb dazu geläutet wird, - wie es auch bei Beerdigungen (Abdankungen) sein sollte.

(vgl. bei "Kirchliche Handlungen").