Der Rat der Stadt war seit der Reformation mithilfe des Antistes und der Pfarrerschft bemüht, das öffentliche und private Leben immer weitgehender mit Verboten und Strafen zu reglementieren.

Selbst Kleidung, Spiel, Ausflüge, Geschenke und Festmähler wurden genau vorgeschrieben.

Vgl. "zh-kirchenspots.ch", u.a. bei
"Taufe",
"Abendmahl",
"Konfirmation",
"Berchtoldstag",
"Sonntag".