Im Web (nur Kt. ZH reformiert):

wiesendangen.ch
bleibt beim Frühläuten um 5.30h

Wangen-Brüttisellen: Verwaltungsgericht gibt Beschwerdeführer recht (Verschiebung des Geläuts auf 7.00 h gemäss Polizeiverordnung).

Und seitdem gibt es immer wieder weitere Meldungen in der Tagespresse zu den verschiedensten Lösungen im Geläut- und Uhrschlag-Streit. - Sie sind am leichtesten via google.ch zu finden.