kath: (Einzel-)Beichte und Absolution als Vorbedingung; sonst "Essen und Trinken zum Gericht" (1 Kor 11);¶
luth.: Allgemeines Schuldbekenntnis mit feierlich zugesprochener Absolution im Eingangsteil des Abendmahlsgottesdienstes;¶
ref.: wenig bekannt, obwohl von Zwingli vorgesehen.¶