(tn's Meinung):

Bestattung ist Handeln der Kirche - an den Lebenden, die um die verstorbene Person trauern und mit dem eigenen Sterbenmüssen konfrontiert sind; Trost und Zuversicht, auch Mahnung des Evangeliums sollen zentral sein, die persönlich-konkreten Umstände nicht unterschlagen werden; die Gemeinde begleitet ihre Glieder in dieser Situation mit Gebet und Anteilnahme (daher Öffentlichkeit der Abdankung!).

Nicht die verstorbene Person steht im Mittelpunkt; das Handeln der Kirche reicht nicht über den Tod hinaus. - Daher verbieten sich Formen, die sich an die verstorbene Person richten; auch die Regelung, keine Särge beim Abdankungsgottesdienst aufzubahren und keine Kränze mit Spruchschleifen in der Kirche zuzulassen, hat von daher ihren guten Sinn - und hilft letztlich im Loslösungs-Prozess.

(In der ab 1.1.2010 geltenden Kirchenordnung der Ref. Kirche Zürich sind diese Verbote allerdings nicht mehr enthalten, eine Verbeugung vor dem "Zeitgeist"?).