Noch einmal zu den Grundlagen:
Reformiert verstanden ist der Trauungs-Gottesdienst ein festlich-fröhlich-nachdenklicher Gottesdienst anlässlich dieses bedeutenden Schritts eines Paares in die gemeinsame, gesetzlich verbindliche Öffentlichkeit (s. "Wozu?").

Weder "fehlt" der Ehe etwas, wenn sie nicht kirchlich begonnen wird, noch braucht es das "Ja-Wort" vor der Pfarrperson, damit sie "gültig" oder "gesegnet" ist.

Dem tragen die verschiedenen Liturgie-Formen Rechnung, die hier - als Beispiele - vorgestellt werden, - wobei jeweils die Entscheidung des Brautpaars über das, was ihm wesentlich und aussagekräftig ist - und was von ihm wirklich ehrlich mitvollzogen werden kann, massgeblich sein muss.
(s. bei "Bräuche-Sitten heute").

Traugespräch:
Deshalb ist das ausführliche Traugespräch so wichtig: Die Pfarrperson soll das Brautpaar kennenlernen können, seine Geschichte und seinen familiären Hintergrund in aller Diskretion mitgeteilt bekommen; das Brautpaar andererseits muss verstehen können, was der Pfarrperson an der Trauungshandlung wesentlich ist; ausserdem werden im Traugespräch natürlich - als Folge und Ausdruck des Essentiellen - auch alle "äusseren" Fragen angesprochen: Musik, Blumenschmuck, eigene Beteiligung des Brautpaars, Ringwechsel, Blumenkinder, Photographierverbot etc. -

Man tut also gut daran, das Traugespräch frühzeitig (ca. 1 Monat vor dem Fest) anzusetzen, so dass evtl. ein zweites Treffen ohne Stress möglich bleibt. - Und vor allem sollten alle Beteiligten (auch die Pfarrperson) genügend Zeit und vertrauensvolle Offenheit dazu mitzubringen. Dann kann es eine gute Vorbedingung für das Gelingen der Feier selbst werden, - wohlmöglich sogar der eigentliche innere Höhepunkt der Trauung.

Bei sogenannten "ökumenischen" Trauungen verdoppelt sich der Aufwand (für alle Beteiligten), was sich dann aber auch lohnt.