Photos und Video:
In der Zürcher Kirchenordnung ausdrücklich verboten, was aber wegen des "bürgerlichen" (Kasual-)Charakters der Feier nur unter Unverständnis durchsetzbar ist.

Ausweg:
freundlich-bestimmter Hinweis auf den Gottesdienst-Programmblättern (besser als mündlich!), dass nach dem Gottesdienst dem Dokumentations-Bedürfnis nachgegeben werden kann (s. oben: "Gottesdienst-Beispiel").