Die gegenseitige Anerkennung der Taufe innerhalb der Ökumene - auch mit der katholische Kirche - hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

1. gemäss der biblischen Berichte vollzogen,
2. unter dreimaligem Guss mit fliessendem Wasser,
3. unter Rezitierung der trinitarischen Taufformel,
4. unwiederholbar,
5. geknüpft an das Versprechen der Eltern und Paten, für eine christliche Erziehung des Täuflings zu sorgen (Kindertaufe), - bzw. nach Unterweisung und Bekenntnis des Täuflings (Erwachsenentaufe).

Die Orthodoxen Kirchen tun sich allerdings inzwischen schwerer mit der Anerkennung der Taufe in westlich-protestantischen Kirchen, - weil sie deren liberalen Kurs missbilligen (Frauenordination, Homosexuellen-Toleranz etc.).

Der SEK (Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund) hat wegen der zunehmenden Unsicherheit und "Verwilderung" im Zusammenhang mit der Taufe (auch gegenüber den Freikirchen, die Bekenntnis- und daher zum Teil Wiedertaufe praktizieren) Anfang November 04 eine grundsätzliche Verlautbarung herausgegeben, in der er die o.g. Prinzipien festhält und allenfalls "Fürbitte" (bei Aufschiebung der Taufe) und "Taufgedächtnis" bzw. "Tauferinnerung" empfiehlt.

Seit April 07 anerkennen die Grosskirchen in Deutschland gegenseitig die jeweils vollzogene Taufe. Einige weitere, auch orthodoxe, Kirchen haben sich angeschlossen.