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Abendmahl im Fraumünster Zürich 1751 (D.Herrliberger).

Nach Zwinglis Überzeugung (1525: Wiedergedächtnis, Bekenntnis, Bruderschaftsmahl) sollte das Abendmahl - anders als bei Luther und Calvin - den hohen Festen (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) vorbehalten bleiben und nur viermal im Jahr gefeiert werden:

Er sah bereits eine Abendmahlsfeier im Herbst vor, die sich aber erst viel später, nach der Schweiz-weiten Einführung des Bettages, allgemein durchsetzte. Der Zürcher Rat ordnete sie 1768 an.