Die "Sittenmandate" des Grossen Rates gingen - angeregt durch die Pfarrerschaft - immer wieder (und wenig erfolgreich) gegen alle Arten von Aberglauben, "Tagwählerei" (Vorhersage von Glücks- und Unglückstagen) und Schutzzauber vor.

Vor allem aber erliessen sie restriktive Kleider- und Feiertagsvorschriften; Gottesdienst- und Abendmahlsbesuch waren bis ins Detail vorgeschrieben; bei Nichtachtung folgten harte Strafen. - Feiertags-Arbeit war verboten, auch der Verkehr eingeschränkt. Sogar Jagen, Fischen und Spiele waren an Feiertagen und werktags während der Gottesdienstzeiten nicht erlaubt.

Selbstverständlich war auch Tanzen an Feiertagen verboten.

(Weiteres s. bei "Konfessionen").