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Bullinger

"Zweites Helvetisches Bekenntnis 1566":

Religion braucht Einteilung und Ordnung. Daher soll es festgelegte Gottesdienstzeiten geben. Und der Sonntag ist zudem Ruhetag, wobei aber keine Gesetzlichkeit herrschen soll. Liederlicher Müssiggang soll nicht einreissen.

Auch im "Heidelberger Katechismus" der Oberdeutschen wird das Feiertagsgebot nicht mit dem Halten der Sabbatruhe erklärt, sondern auf den Gottesdienst bezogen.




Nürensdorf-Breite ZH
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Laufen-Uhwiesen
neben Schloss Laufen über dem Rheinfall [Mehr]
Andreas-Kirche ZH-Sihlfeld
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