Seit Konstantin 321 den Sonntag von Gerichtsverhandlungen, Urteilsvollstreckungen und Geschäftstätigkeit befreit hat, wurde der Tag immer mehr zum reglementierten Ruhetag, zum "Sabbat des Neuen Bundes".

In den "Apostolischen Konstitutionen", einer kirchenrechtlichen Sammlung aus dem 4. Jhd., wird in VIII, 31 unter der Autorität der Apostelfürsten Petrus und Paulus sogar "angeordnet, dass die Unfreien 5 Tage arbeiten und den Sabbat und den Herrentag freihaben sollen".

Für die vorreformatorische Kirche blieb die Teilnahme an der Messfeier (mit Beichte am Samstag) zentral; der "Tag des Herrn" sollte dabei als Ruhetag gehalten und nicht durch Arbeit und Vergnügungen entweiht werden (vgl. "Feiertags-Christus").