Bestimmungen:

Bundesgerichts-Urteil vom 8.7.03:
Glockengeläut gilt nicht als "ruhestörender Lärm", kann also von der politischen Gemeinde auch als Frühgeläut erlaubt werden:

"Wenn die örtlichen Behörden davon ausgehen, dass in der Gemeinde Thal SG das Frühgeläut um 6 Uhr allgemein akzeptiert wird und dass an der Aufrechterhaltung dieser Tradition ein öffentliches Interesse bestehe, so hat das Bundesgericht keinen Anlass, von dieser Beurteilung durch die mit den örtlichen Verhältnissen besser vertrauten Behörden abzuweichen."
(Kath.InternationalePresseAgentur kipa, 9.7.03)

(Vgl. schon BG-Urteil vom Februar '03 bez. Maschwanden ZH)

Am 20.2.2006 lehnte es das Bundesgericht ausserdem ab, den nächtlichen Viertelstundenschlag der (Gossauer) Kirchturmuhr als "ruhestörenden Lärm" zu klassifizieren.

Am 10.2.2010 musste das gleiche Gericht sein Urteil in einem weiteren Klagefall aus Gossau - diesmal näher beim Geläut wohnend - bestätigen: Der Uhrschlag sei nicht über Gebühr störend.
(Vgl. bei "Zürich").

Einzelne Orte

In Trogen AR ist nach Schalldämm-Massnahmen am Glockenstuhl der Streit, der zehn Jahre lang dauerte, im Frühling 2009 beigelegt worden.

In der Stadt St. Gallen erreichte die IG Stiller einen vorläufigen Teilsieg - und fand heftigen Widerstand, wie ref.ch am 6.7.2010 meldete:

"St. Gallen: Uneinigkeit beim Glockengeläut

Vertreter der Landeskirchen haben in einem Gespräch mit der Stadt St. Gallen ihr Unverständnis für das Verbot, in der Nacht die Kirchenglocken zu läuten, ausgedrückt. Die Stadt gebe dem Druck einer Minderheit nach, meinten sie.

RNA/kipa

Anfang Jahr begann die IG Stiller in St. Gallen gegen den nächtlichen Glockenschlag zu kämpfen. Ihr Ziel: Die Glocken zwischen 22 und 7 Uhr zum Schweigen zu bringen. Im April erzielte sie einen Teilerfolg: Als Reaktion auf bei ihr eingegangene Lärmklagen entschied die Stadt, den nächtlichen Stundenschlag dreier Glöckchen abzustellen In den Klagen war nicht nur das nächtliche Schweigen der Glocken an staatlichen Gebäuden gefordert worden, sondern auch dasjenige der Kathedrale und von anderen Kirchen. Diese Glocken liegen aber nicht in der Kompetenz des städtischen Amtes für Umwelt und Energie, sondern in jener der Kirchgemeinden. Deshalb trafen sich Vertreter der Evangelischen Kirchgemeinden und der Katholischen Kirchgemeinde St. Gallen mit Vertretern der Stadt, meldet das St. Galler Tagblatt am Montag, 5. Juli.
Die Haltung der Kirchgemeinden ist deutlich: Keine will den nächtlichen Glockenschlag abstellen. Für sie ist dieser Markenzeichen, Tradition, Kulturgut, Trost und Musik. «Wir werden den nächtlichen Glockenschlag sicherlich beibehalten», sagt Annina Policante, Präsidentin der Evangelischen Kirchgemeinde Straubenzell. Margrit Gerig, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Tablat, erklärte, sie finde es voreilig, dass die Stadt ihre Glocken «auf Anregung einer Minderheit» abgestellt habe.
Für Guido Corazza, Präsident der Katholischen Kirchgemeinde St. Gallen, war das Nachgeben der Stadt auf die Klagen «einfach der bequemste Weg». Die Katholische Kirchgemeinde werde nicht kuschen, sagt Corazza. «Nicht wegen einer penetranten Minderheit.» Wer in die Nähe des Doms ziehe, wisse, worauf er sich einlasse. «Die Domglocken sind die letzten, die wir abstellen würden», sagt Corazza. Das seien die Glocken, für die er bis zuletzt kämpfen würde."

Kirchenordnungen:

liturgiekommission.ch/
(Zusammenstellung aller entsprechenden Artikel in den verschiedenen Deutschschweizerischen Kirchenordnungen).