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Bis zur Reformation

In vorreformatorischen Zeiten galten wie überall in Europa die von der christlichen Kirche sanktionierten Formen von Erdbestattung im - durch Märtyrer-Reliquien geweihten (= geheiligten) Umkreis von Kirchen bzw. Gruftbestattung innerhalb von Kirchen, mit Aussegnung des Leichnams im Haus und nachfolgender Totenmesse.

SelbstmörderInnen und ungetauft gestorbene Kinder wurden nicht in oder nur am Rand der geweihten Stätten beerdigt.

Nicht verweste Gebeine, die in den kleinen Friedhöfen bei den raschen Neubelegungen wieder ans Licht kamen, wurden pietätvoll in Beinhäusern gesammelt - und auch als "memento mori" hinter dem Katafalk ausgestellt (wie z.B. in Steinen SZ - s. Bild):

Beinhaus Steinen SZ

Beinhaus in Steinen SZ, 17. Jhd., noch heute zur Aufbahrung benutzt.

Dabei findet sich als oft zitierter Spruch aus der Legende von den "dankbaren Toten": "Eramus quod estis - eritis quod sumus" (Wir waren, was ihr seid - ihr werdet sein, was wir sind)", - dagestellt z.B. am Beinhaus von Muttenz BL, oder sehr ausführlich im Camposanto von Pisa:

Camposanto von Pisa, 14. Jhd.

Fresko "Die dankbaren Toten", Camposanto (Friedhof) von Pisa; 14. Jhd.




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