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Öffentlichkeit der Trauung

Entgegen heute vielverbreiteter Empfindung ist die kirchliche Trauung nicht einfach ein Privat-Fest, sondern eine öffentliche Angelegenheit.

Zur Öffentlichkeit des Trau-Gottesdienstes gehört:

- dass die Hochzeits-Glocken läuten

- dass jede/r zufällig Vorbeigehende daran teilnehmen kann (was exotische Orte eigentlich ausschliesst)

- dass eine Kollekte erbeten wird (möglichst nach den Wünschen des Brautpaars), womit die Verbindung mit allen Christen / allen Menschen bezeugt wird

- dass das Brautpaar eine Trauungs-Urkunde bekommt

- dass die Trauung mit Adressen und Personendaten in das Trau-Register am Vollzugs-Ort eingetragen wird (also von der vollziehenden Pfarrperson evtl. an die Wohnsitzgemeinde gemeldet werden muss!)

- dass die (katholische) Trauung zwei Trauzeugen braucht, die den Vollzug anschliessend mit ihrer Unterschrift im Brautprotokoll bezeugen (und sich dazu mit Identitätskarte legitimieren müssen)

- dass die Trauung mit Namensnennung am folgenden Sonntag im Gottesdienst der Gemeinde bekanntgegeben und das Brautpaar ins Fürbittgebet aufgenommen wird; - "Abkündung" genannt; in längst vergangenen Zeiten war es eine selbstverständliche Pflicht und grosse Ehre für das betreffende Paar, dann anwesend zu sein, wenn es "verkündet" wurde. (Heute gilt das allenfalls noch für die Angehörigen von Verstorbenen!).




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