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Rechte

Nach-Pubertäres und Rechte

"Mannbarkeit" hiess:
Für die Burschen neben erstem Alkohol-Konsum ("me mues se yweihe!" = man muss sie einweihen) und dem Bekannt-(gemacht)- werden mit anderen Lastern wie z.B. auch dem Zigarrenrauchen, -

Wie auch für die "Töchter" (im 19. und 1. Drittel 20. Jahrhundert):

streng brauchtums-geregelt mit dem anderen Geschlecht in Kontakt treten zu dürfen / müssen:

Im Zürich-Oberland durften die Burschen bei den Mädchen am Konfirmationstag Eier (!) einziehen:

Liebes-Ei, 18.Jhd.

- etwa gar schon so eins wie dies mit zärtlichen Sprüchen aus dem 18. Jhd.? - (aus A.Hauser, Was für ein Leben).

An verschiedenen Orten machte man eine gemeinsame "Konfirmanden-Reise" - nach dem Fest. - Man ging zum erstenmal zum Tanz. - Das älteste "Bhör"-Mädchen lud alle Mitkonfirmandinnen ein. - Die Burschen durften jetzt noch nach dem Betzeit-Läuten (ca. 17 Uhr) auf die Gasse. - Die "gutbürgerlichen" (d.h. hinreichend vermögenden) Töchter wurden zur "weiblichen Bildung" ins Welschland geschickt. -
Mädchen(!) und Burschen konnten ab jetzt ihre Ersparnisse selbst verwalten -

- und selbst Gotte / Götti (Taufpatin / ~pate) werden (was sich als letztes "Recht" bis heute gehalten hat).




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