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Ende / Auflösung

Vorzeitige Auflösung des Patenverhältnisses:
In Zeiten zunehmend instabiler Beziehungen, stärkerer Selbstbezogenheit und grosser Mobilität wird ein solcher Wunsch - gerade von religiös verantwortungsvollen Personen - immer häufiger geäussert.

Gründe:
Zerwürfnis zwischen Eltern und Paten, Scheidung der Eltern, "pflichtvergessene" Paten, Ungleichbehandlung verschiedener Kinder einer Familie durch die jeweiligen Paten.

Das oben als ideal geschilderte "Dreiecksverhältnis" ist dann nicht mehr zu verwirklichen.

Die ursprünglichen Paten können als "Taufzeugen" allerdings nicht aus den Taufregistern gestrichen werden (wie dann oft verlangt wird); allenfalls kann eine Bemerkung dazugesetzt werden, dass und wann ein anderer Pate / eine andere Patin eingetreten ist.

Dazu ist auch eine entsprechende Liturgie denk- und wünschbar, wobei sich gut an den Brauch der

"Standgotte" bzw. "Schlottergotte" ("Stand- / Schlottergötti")

anschliessen lässt:

wenn Gotte / Götti verhindert waren (Krankheit, unpassierbare Wege), hatten Stand- bzw. Schlottergotte/~Götti einzuspringen (daher die Namen: manche mögen "geschlottert" haben vor solch ungewohntem, plötzlichem öffentlichem Auftritt); - auf keinen Fall jedenfalls durfte die Taufe unbezeugt bleiben.




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