Auch in Zürich hatte seit der Reformation gegolten - bzw. hätte gelten sollen -, was J.B.Ott, Leutpriester am Grossmünster, 1702 so beschrieben hat:

"Bei Begräbnissen gibt es keine eitle Prunksucht; sie sind ehrbar und bescheiden. Die Toten werden in ein Tuch eingehüllt, auf eine Bahre gelegt und in der Regel am dritten Tag bestattet. In der Stadt gibt es keine Grabreden. Behördenmitglieder und Untertanen, Herren und Knechte erhalten die gleiche Totenfeier. Durch den Kirchhof geht man in die Kirche, wo man zu Gott betet, aber nicht für den Verstorbenen, sondern man dankt Gott für dessen Befreiung aus den Banden des Todes und bittet für die Familie des Verstorbenen, für seine Hinterbliebenen, für Kranke, Betrübte und Sterbende. Die Friedhöfe grenzen an die Kirche, kennen keine Unterschiede des Standes und weisen sehr selten Grabsteine auf."

Winterthur: Friedhof St. Georgen 19. Jhd.

Winterthur: Friedhof St. Georgen 19. Jhd.

Bald (1586) gab es allerdings wieder Streit wegen Epitaphien für Patrizier, die dennoch angebracht wurden. - (Vgl. z.B. bei "Kirchbauten/Predigerkirche").

Anfang des 17. Jhd.s waren Grabinschriften bereits wieder üblich.

Barockes Epitaphbeispiel; kath. Beromünster

Barockes Beispiel - allerdings aus dem kath. Beromünster: Die säugende Caritas als Lebens-Symbol, mit Ekklesia (oben) und Anker (Fides) als Glaubens-Symbol (rechts).