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Staat und Kirche

Aufruf 1831

Anzeige der Agentur "C" von 1992.

Dass der Bettag für die ganze Eidgenossenschaft an diesem Datum, dem 24. August 1831, eingeführt worden sei, stimmt nur halb:

Vielmehr wurde er bereits am 6. März 1794 und am 8. September 1796 - angesichts der drohenden Revolution - gesamt-eidgenössisch, also in reformierten und katholischen Kantonen, gefeiert.

1832 dann einigte man sich - mit Ausnahme von Graubünden, das bis 1848 den 2. Donnerstag im November als Datum festhielt - auf den 3. Sonntag im September, wie es bis heute gilt.

Diesen Tag als Feiertag anzuordnen, ist nach wie vor Sache der kantonalen staatlichen Behörden bzw. der Landeskirchen und Bistümer.




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