Zürich: (Neue Kirchenordnung, ab 1.1.2010):

"C. Gottesdienst im Kirchenjahr
Art. 52. 1 Die Gestaltung der Gottesdienste richtet sich nach dem Kirchenjahr und
den kirchlichen Feiertagen.
2 Kirchliche Feiertage sind erster und zweiter Weihnachtstag, Neujahrstag, Palmsonntag,
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Auffahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag (dritter Sonntag im September), Reformationssonntag (erster Sonntag im November), Ewigkeitssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr).
3 Während des ganzen Kirchenjahres, insbesondere in der ökumenischen Schöpfungszeit,
wird schöpfungstheologischen Themen gebührend Raum gegeben."

Gottesdienste werden allerdings am Pfingstmontag an den wenigsten Orten noch gehalten, allenfalls Abendandachten.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo einer der beiden Festtage Abendmahls-, der andere Predigtsonntag ist.

(Allgemein vgl. bei "Passionszeit" und den übrigen Festtags-Sites).