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Regelungen - kirchlich und staatlich

Regelungen - kirchlich und staatlich: Gottesdienste, Feiertags-Regelungen, Feste und Ladenöffnungszeiten.

(vgl. bei "Bettag")

Kirchlich:

Zürich:
(zum Historischen s. bei "Brauchtum")

Kirchenordnung neu ab 1.1.2010 :

"C. Gottesdienst im Kirchenjahr
Art. 52. 1 Die Gestaltung der Gottesdienste richtet sich nach dem Kirchenjahr und
den kirchlichen Feiertagen.
2 Kirchliche Feiertage sind erster und zweiter Weihnachtstag, Neujahrstag, Palmsonntag,
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Auffahrt, Pfingstsonntag und
Pfingstmontag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag (dritter Sonntag im September),
Reformationssonntag (erster Sonntag im November), Ewigkeitssonntag (letzter
Sonntag im Kirchenjahr).
3 Während des ganzen Kirchenjahres, insbesondere in der ökumenischen Schöpfungszeit,
wird schöpfungstheologischen Themen gebührend Raum gegeben."

Gründonnerstag ist also kein kirchlicher Feiertag mehr, gilt aber staatlich als "Halbfeiertag" wie Samstag, Hl.Abend, Silvester etc.

Staatlich: (vgl. bei "Bettag", s. auch bei "säkular")

Zürich:
Ladenöffnungsgesetz von 2000, inzwischen liberalisiert
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- und Veranstaltungs-Beschränkungen, nach wie vor.




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