Demgegenüber:

Lutherisch (und deutsch-uniert):
Mitgliedschaft durch Taufe; kann bei bewusster Abwendung dennoch erlöschen. - Zugehörigkeit ist aber auch möglich ohne äusserliche Taufe; diese ist zwingend mit der Wort-Verkündigung verbunden, um wirksam zu sein.

Röm.-Katholisch:
Die gültig vollzogene Taufe begründet irreversibel die Zugehörigkeit zur Kirche; auch der Apostat (Abtrünnige) und der Exkommunizierte bleiben in der Strafgewalt der Kirche.

Neusterdings erklären die Orthodoxen die gegenseitige Anerkennung der Taufe für fraglich.