Zwingli:
(Humanistisch-spiritualistisch): Kirche ist unsichtbare Gemeinschaft der von Gott Erwählten, "... die innerliche Gemeinschaft der wahren Christen, die durch den Glauben untereinander verbunden ist, alle äußeren Angelegenheiten der der Kirchgemeinde ('Chilchhöre') aber den christlichen Obrigkeiten übertragen hat ..."
(RGG³ III, 1309) (vgl. Verhältnis zum Staat)

Separierung, wie z.B. die der Täufer, ist Abfall und darf / muss durch den christlichen Staat entsprechend verfolgt werden.

Zürcherisch:
Mitgliedschaft ab Geburt durch Erklärung der protestantischen Eltern; die Taufe ist - zwinglisch - "nur" 'Zeichen' der Mitgliedschaft ("sacramentum"= Feldzeichen). - Die Mitgliedschaft wird durch Austritts- oder Nichtzugehörigkeits-Erklärung beendet.

Calvin:
Kirche ist - nach Augustin, mit Melanchthon: "... der Leib und die Gemeinschaft der Gläubigen, die Gott zum ewigen Leben vorherbestimmt hat" (Genfer Katechismus 1545).

Kirchenzucht (vgl. "Geschichte") soll verhindern, daß Unwürdige am Abendmahl teilnehmen (mit Bucer).

Vollkommen wird die Gemeinschaft der Kirche erst mit der Wiederkunft Christi.

Karl Barth: "Privatchristentum" ist unmöglich; Christsein ist nur in der "communio sanctorum" (der Gemeinde) denkbar und sinnvoll.