In beiden Katechismen bezieht Luther das Feiertagsgebot auf den Sonntag, lässt aber das Arbeitsverbot (das sich auf den Sabbat bezieht) unerwähnt.

Im Gegenteil bezeichnet er z.B. den Stalldienst der Magd als "Gottesdienst".

Es geht ihm um die evangelische Freiheit von "seligmachenden" Satzungen und um Hören und Befolgen des Gotteswortes.